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Der Bundestag hat am 6. Juni das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) verabschiedet. Demnach muss zukünftig der Wärmeenergiebedarf in Neubauten anteilig aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Dies gilt für alle Häuser, welche nach dem 31. Dezember 2008 fertig gestellt werden. Was bedeutet das im Einzelnen? Der ökologische Gedanke dahinter scheint in erster Hinsicht korrekt, aber mal ein paar Gedanken [...]

 


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